Bei dieser Beobachtungsdistanz würden sich die Sichtverhältnisse im Vergleich zu jener von 2.50 m noch verbessern. Sodann seien bei beiden Grundstückzufahrten, deren Breite 4.70 m und 6.00 m betrage, auch die nach der VSS Norm SN 40 050 erforderliche Breite für Quartiererschliessungsstrassen von 3.00 m eingehalten. Schliesslich hält der OIK III fest, auf dem Gebiet der Gemeinde Evilard bestünden mehrere private Grundstückzufahrten, wo ähnliche Verhältnisse existierten wie bei den geplanten. Diese hätten bisher zu keinen Problemen geführt.