a) Das Gelände der Bauparzelle Nr. K.________ fällt von Nordwesten nach Südosten ab und weist gemäss den Projektplänen ein grosses Gefälle auf. Der Höhenunterschied zwischen der nördlichen und südlichen Parzellengrenze beträgt ca. 17 m. Aufgrund der Parzellenform und der topografischen Gegebenheiten soll das Einfamilienhaus, das an der nordwestlichen Parzellengrenze geplant ist, strassenmässig vom Chemin L.________ und das Dreifamilienhaus, das an der südöstlichen Parzellengrenze erstellt werden soll, vom Chemin N.________ her erschlossen werden.