Für diese Baute im Strassenabstand reichte der Beschwerdegegner nachträglich ein Ausnahmegesuch ein. Wird das Ausnahmegesuch erst im Baubeschwerdeverfahren gestellt, so ist nach Art. 44 Abs. 3 BewD über die Ausnahme im Beschwerdeentscheid zu befinden. Das Ausnahmegesuch für die Unterschreitung des Strassenabstands wurde zusammen mit der Projektänderung in den Ausgaben vom 9. und 16. Oktober 2019 des Anzeigers Biel/Leubringen publiziert. Dagegen gingen keine Einsprachen ein.