5. Ausnahmegesuch für das Unterschreiten des Strassenabstands a) Das geplante Einfamilienhaus Chemin L.________ 15 wird über den Chemin L.________, eine Gemeindestrasse, erschlossen. Im Bereich der Ecke, wo die Parzellen Nr. K.________, Nr. R.________ und Nr. A.________ aneinandergrenzen, soll die bestehende Stützmauer entlang der Parzellengrenze Nr. A.________ auf einer Länge von rund 4.70 m abgebrochen werden. Gleichzeitig ist gemäss der Projektänderung unterhalb der Strasse eine neue Stützmauer für die Hauseinfahrt geplant, die in den Strassenabstand ragt. Für diese Baute im Strassenabstand reichte der Beschwerdegegner nachträglich ein Ausnahmegesuch ein.