Anschliessend wird die bestehende Mauer jedoch auf einer Länge von 4.50 m abgebrochen, damit die Hauszufahrt gebaut werden kann. An der Abbruchstelle der bestehenden Stützmauer wird (abgewinkelt) eine neue Stützmauer angebaut. Diese verläuft in einer Distanz von 1.00 m zur Nachbarparzelle Nr. R.________ mit vergrösserndem Abstand in Richtung der Südwestfassade des geplanten Einfamilienhauses. Ausgehend von der Höhe der bestehenden Stützmauer, soll die neue Stützmauer aufgrund des starken Gefälles ebenfalls 1.50 m hoch gebaut werden. Die bestehende und die geplante Stützmauer sind in den angepassten Plänen vom 12. August 2019 vermasst.