Aus dem geänderten Projektplan (Grundrissplan Hauszufahrt) folgt, dass das bestehende Terrain im Grenzabstand von 1.00 m zur Parzelle Nr. R.________ unverändert bleibt. Auch wird die bestehende Stützmauer auf einer Länge von 1.00 m ab der Grenze der Nachbarparzelle Nr. R.________ nicht verändert. 13 BVR 2012 S. 463 E. 2.2 mit Hinweisen 5/20 BVD 110/2019/76