e) Bezüglich der geplanten Stützmauer im Bereich, wo die Parzellen Nr. K.________, Nr. R.________ und Nr. A.________ aneinandergrenzen, präsentiert sich der Sachverhalt wie folgt: Das geplante Einfamilienhaus Chemin L.________ 15 wird über den Chemin L.________, eine Gemeindestrasse, erschlossen. Im Bereich der Ecke, wo die Parzellen Nr. K.________ und Nr. R.________ aneinandergrenzen, befindet sich die bestehende Stützmauer. Sie verbindet die Parzellen Nr. K.________ und Nr. R.________ miteinander. Aus dem geänderten Projektplan (Grundrissplan Hauszufahrt) folgt, dass das bestehende Terrain im Grenzabstand von 1.00 m zur Parzelle Nr. R.________ unverändert bleibt.