Verwaltungsgerichts tritt das geänderte Projekt an die Stelle des ursprünglichen Bauvorhabens.13 Das ursprüngliche Projekt steht ab diesem Zeitpunkt im Umfang der Projektänderung nicht mehr zur Diskussion. Ob die von der Vorinstanz ursprünglich bewilligte Stützmauer in diesem Bereich bewilligungsfähig gewesen wäre, ist somit nicht mehr zu prüfen, da die Projektänderung an die Stelle des ursprünglichen Vorhabens getreten ist. Verfahrensinhalt bildet nur noch die Stützmauer gemäss den geänderten Plänen. 4. Stützmauer