Auch der Beschwerdeführer 2 vertritt in der Stellungnahme vom 16. Oktober 2019 die Auffassung, die Projektänderung und das Vorhaben seien nicht bewilligungsfähig. Im Schreiben vom 20. Januar 2020 erklärte der Beschwerdeführer 1, er verzichte auf die Einreichung von Schlussbemerkungen und halte an den Ausführungen in der Beschwerde vom 1. Mai 2019 und der Stellungnahme vom 14. Oktober 2019 fest. In der Eingabe vom 31. Januar 2020 teilte auch der Beschwerdeführer 2 mit, er verzichte auf die Einreichung von Schlussbemerkungen und halte an seinen bisherigen Ausführungen fest.