Anzeigers Biel/Leubringen publiziert. Einsprachen gingen dagegen keine ein. Die Gemeinde, die Vorinstanz und die Beschwerdeführenden erhielten Gelegenheit, sich zur Projektänderung vom 12. August 2019 zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Der Beschwerdeführer 1 vertritt in der Stellungnahme vom 14. Oktober 2019 die Meinung, die Stützmauer sei trotz Projektänderung in dieser Form nicht bewilligungsfähig. Auch der Beschwerdeführer 2 vertritt in der Stellungnahme vom 16. Oktober 2019 die Auffassung, die Projektänderung und das Vorhaben seien nicht bewilligungsfähig.