In der Folge holte das Rechtsamt der BVD mit Instruktionsverfügung vom 27. August 2019 beim Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis III (nachfolgend: OIK III) einen Fachbericht zur Verkehrssicherheit ein. Danach beauftragte das Rechtsamt der BVD die Gemeinde Leubringen/Evilard, die Projektänderung vom 12. August 2019 und das Ausnahmegesuch für die Unterschreitung des Strassenabstands zu veröffentlichen. Die Projektänderung und das Ausnahmegesuch wurden in der Folge in den Ausgaben vom 9. und 16. Oktober 2019 des 1 Gemeindebaureglement der Einwohnergemeinde Leubringen/Evilard, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und