4. Mit Eingabe vom 12. August 2019 reichte der Beschwerdegegner bezüglich der Stützmauer im Bereich der Einmündung zum Chemin L.________ geänderte Pläne ein. Zudem reichte er ein Ausnahmegesuch für das Unterschreiten des Strassenabstands durch die geplante Stützmauer ein. Das Rechtsamt der BVD behandelte die geänderten Pläne als Projektänderungsgesuch. In der Folge holte das Rechtsamt der BVD mit Instruktionsverfügung vom 27. August 2019 beim Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis III (nachfolgend: OIK III) einen Fachbericht zur Verkehrssicherheit ein.