Sie beantragte die Abweisung der Beschwerden und die Bestätigung des angefochtenen Entscheids. Mit Zwischenverfügung vom 4. Juli 2019 wies die BVD das Gesuch des Beschwerdegegners um Entzug der aufschiebenden Wirkung ab. Die Zwischenverfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.