3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet3, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Vorakten und bei der Gemeinde die bewilligten Pläne ein. In der Beschwerdeantwort vom 5. Juni 2019 beantragte der Beschwerdegegner die Abweisung der Beschwerden. Ausserdem beantragte er, es sei den Beschwerden die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Die Vorinstanz beantragte in der Stellungnahme vom 28. Mai 2019 die Abweisung der Beschwerde. In der Eingabe vom 27. Juni 2019 vertrat die Gemeinde die Auffassung, das Vorhaben könne bewilligt werden. Sie beantragte die Abweisung der Beschwerden und die Bestätigung des angefochtenen Entscheids.