Parzelle liegt in der Wohnzone W2, die gemäss dem GBR1 der Lärmempfindlichkeitsstufe II (ES II) zugeordnet ist.2 Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderem die Beschwerdeführer 1 und 2 Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 2. April 2019 erteilte das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne für das Vorhaben die Baubewilligung. Dagegen reichten der Beschwerdeführer 1 mit Eingabe vom 1. Mai 2019 und der Beschwerdeführer 2 mit Eingabe vom 2. Mai 2019 separate Beschwerden bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion (BVD), ein.