2. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'000.– werden den Beschwerdegegnern zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens im Betrag von Fr. 2'360.60 werden den Beschwerdegegnern zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig, soweit der Betrag noch ausstehend ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung