Die Heilung des rechtlichen Gehörs ist allenfalls bei der Kostenverlegung zu berücksichtigen.29 c) Aus den Vorakten ergibt sich, dass die Gemeinde den Beschwerdeführenden weder die Stellungnahme der Beschwerdegegner vom 5. Februar 2019 zu ihrer Einsprache noch die eingegangenen Fachberichte zugestellt hat. Damit wurden ihre Parteirechte bzw. das rechtliche Gehör verletzt. Die BVE brachte den Beschwerdeführenden die entsprechenden Aktenstücke zur Kenntnis und gab ihnen Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Die Gehörsverletzung konnte damit im Beschwerdeverfahren geheilt werden.