b) Gemäss dem am 26. Juli 2019 eingereichten Plan Grundriss Untergeschoss 1:50 (auf A4 verkleinert) haben die Beschwerdeführenden die Nutzung der Untergeschossräume "Technik" und "Velo/KiWa" getauscht. Der Technikraum ist neu im Untergeschossraum des Wohnhauses vorgesehen, der Raum "Velo/KiWa" im Garagentrakt. Das Bauvorhaben bleibt damit in den Grundzügen gleich. Es handelt sich somit um eine Projektänderung im Sinne von Art. 43 BewD23, die im laufenden Verfahren beurteilt werden kann.