Die Beschwerdegegner erklärten, der Technikraum sei inzwischen in das Wohnhaus verlegt worden, so dass es sich nicht mehr um einen bewohnten Anbau handle. Dazu reichten sie eine auf A4 verkleinerte Kopie des Grundrisses Untergeschoss 1:50 vom 25.10.2018 ein. Auch der Keller könnte notfalls unter die Hauptbaute verlegt werden. Das 22 Vorakten "Projektänderung inkl. Beschwerdeverfahren Erschliessung / 2018" pag. 39A RA Nr. 110/2019/75 13