g) Im Übrigen erscheint auch der Standort der Versickerungsanlage nicht glücklich gewählt, weil er ebenfalls im Bereich des Schneedeponierechts liegt. Eine Versickerungsmulde würde mit dem zusammengestossenen, kompakten Schnee gefüllt. Da dieser erfahrungsgemäss nur langsam schmilzt, besteht im Frühling die Gefahr, dass das Dachwasser nicht versickern könnte und auf ein tiefer gelegenes Grundstück abfliessen würde. 5. Grosser Grenzabstand / Projektänderung