Der Parkplatz 2 liegt jedoch vollständig im Bereich, auf dem die Gemeinde den Schnee ablagern wird.21 Die Gemeinde erklärte, dass im Falle von grossem Schneefall keine Autos auf den beiden Parkplätzen abgestellt werden könnten, damit sie ihr Recht auf Schneedeponierung ausüben könne. Im Winterhalbjahr stehen somit mindestens einer, zeitweise beide dieser Parkplätze nicht zur Verfügung. Fahrzeuge würden vor der Doppelgarage oder auf dem Wendeplatz abgestellt und dadurch das Wenden für grössere Fahrzeugen beeinträchtigen oder verunmöglichen.