e) Hinzu kommt, dass der Ausnahme das öffentliche Interesse an einem funktionsfähigen Wendeplatz entgegensteht. Zwischen der Doppelgarage und dem Wendehammer beträgt der Abstand lediglich 2 m. Es besteht somit kein ausreichend grosser Vorplatz, um ein Auto abzustellen. Ein parkiertes Fahrzeug würde auf den Wendeplatz ragen, der mit der Baubewilligung von 2018 bereits zugunsten der überbaubaren Fläche auf Parzelle Nr. G.________ redimensioniert wurde.20 Beim Bauvorhaben sind zwar zwei ungedeckte Aussenparkplätze vorgesehen. Der Parkplatz 2 liegt jedoch vollständig im Bereich, auf dem die Gemeinde den Schnee ablagern