Abgesehen von der Topografie haben die Grundeigentümer somit die heutigen Gegebenheiten geschaffen. Der Wendehammer beansprucht auf der Bauparzelle Nr. G.________ eine Fläche von rund 42 m2. Angesichts der Totalfläche von 674 m2 bleibt das Grundstück Nr. G.________ immer noch gut bebaubar.19 Ansteigendes Gelände stellt im Oberland keine besonderen Verhältnisse dar. Das Bauvorhaben verfügt über einen grossen vorgelagerten Garagentrakt. In diesem befindet sich auch der eigentliche Keller, während das Wohnhaus nur auf einer Fläche von rund 18 m2 unterkellert ist.