auf Parzelle Nr. G.________ zu gelangen, muss über den Wendehammer gefahren werden. Der Wendehammer ist keine Hauszufahrt, sondern Teil der Detailerschliessungsstrasse. Der für die Messung des Strassenabstandes massgebende Fahrbahnrand liegt am Rand des Wendeplatzes, wovon auch die Gemeinde ausgeht. Gegenüber dem Wendehammer gilt somit der Strassenabstand von 3,60 m. Beim Bauvorhaben sind nur 2 m vorgesehen, der Strassenabstand wird um 1,60 m unterschritten.