Die Gemeinde erklärt, der vorgesehene Abstand von 2 m sei ausreichend. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Parzellenform, topografische Lage) sei eine Ausnahmebewilligung gerechtfertigt. Zudem werde das Verkehrsaufkommen am Ende dieser Detailerschliessungsstrasse eher bescheiden sein. Die Verkehrssicherheit werde nicht beeinträchtigt.