die Baubewilligung für den "Neubau einer asphaltierten Erschliessungsstrasse mit Kehrplatz" und der übrigen Erschliessungsanlagen.9 Am 14. September 2018 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental die Projektänderung "Redimensionierung des Wendehammers und Anpassung der Längsneigung der Erschliessungsstrasse" (bbew 33/2018).10 Der Wendehammer, der sich heute über drei Parzellen (Nr. G.________, J.________ und I.________) erstreckt, ist Teil der Detailerschliessungsanlage und damit eine öffentliche Strasse im Sinne von Art. 4 SG11. 7 Vgl. BDE vom 14. März 2018 E. 2b (RA 110/2017/164)