6. Das Rechtsamt gab den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, zur Projektänderung Stellung zu nehmen und Schlussbemerkungen einzureichen. Die Gemeinde teilte mit Eingabe vom 2. September 2019 mit, dass sie keine Einwände gegen die Projektänderung habe und auf eine erneute Stellungnahme verzichte. Die Beschwerdeführenden äusserten sich mit Stellungnahme vom 2. September 2019, die Beschwerdegegner mit Stellungnahme vom 4. Oktober 2019. 7. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. RA Nr. 110/2019/75 4