5. Das Rechtsamt stellte den Beschwerdeführenden die Eingaben und Berichte des vorinstanzlichen Verfahrens zu, die sie nicht erhalten hatten. Es warf die Frage auf, ob beim Bauvorhaben der grosse Grenzabstand eingehalten sei und ob für die Unterschreitung des Strassenabstands besondere Verhältnisse vorliegen würden. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich dazu zu äussern.