Dazu beantragten sie Ausnahmen für das Unterbrechen der Trauflinie und für das Unterschreiten des Strassenabstands im Bereich des Wendehammers um 1,60 m. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. 2. Mit Entscheid vom 2. April 2019 erteilte die Gemeinde Diemtigen die Baubewilligung sowie die Ausnahmebewilligungen zur Unterschreitung des Strassenabstands um 1,60 m und für die Unterbrechung der Trauflinie. Auf die Einsprache der Beschwerdeführenden trat die Gemeinde nicht ein (Ziffer 5.3 des Dispositivs).