1. Im Gebiet F.________ wurde 2012 eine Fläche von rund 7'373 m2 als Bauland eingezont und der Wohnzone W2 zugewiesen. Die zehn Bauparzellen werden durch eine neue Detailerschliessungsstrasse mit Wendehammer erschlossen. Die Beschwerdegegner planen, die oberste Parzelle beim Wendehammer zu erwerben und darauf ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage zu erstellen (Diemtigen Gbbl. Nr. G.________). Am 27. November 2018 reichten sie bei der Gemeinde Diemtigen ein entsprechendes Baugesuch ein. Dazu beantragten sie Ausnahmen für das Unterbrechen der Trauflinie und für das Unterschreiten des Strassenabstands im Bereich des Wendehammers um 1,60 m.