Die Schallschutzwand aus Glas fügt sich harmonisch in die Umgebung ein, wie sich insbesondere der eingereichten Visualisierung der Beschwerdegegnerschaft entnehmen lässt.45 Entsprechend besteht die Lärmschutzwand der Nachbargrundstücke Tüscherz-Alfermée Grundbuchblatt Nrn. B.________ und E.________ ebenfalls aus Glas. Vor diesem Hintergrund bedarf es aus gestalterischer Sicht auch keiner Prüfung der Wirksamkeit der Schallschutzmauer. Betreffend die Umgebungsgestaltung bezweifelt die OLK sodann, dass eine Rebenpflanzung «möglich, bzw. richtig» sei. Der von der OLK erwähnte Streifen zwischen der Glaswand und dem Gebäude beträgt ca. 14.5 x 3 m.