Der rundumlaufende Dachrand sei zudem höher als die Anlage, weshalb diese nur dann einsehbar sei, wenn der Blickpunkt oberhalb der Fassade liege. Die OLK ist nach ihrer Begutachtung der Muster mit der Solaranlage und der Fassade einverstanden und begrüsst die Bemühungen der Beschwerdegegnerschaft um eine minimale Reflexion der Anlage. Auch diesbezüglich besteht für die BVD keine Veranlassung, von der Beurteilung der OLK abzuweichen. Für die südseitige Fensterfront reichte die Beschwerdegegnerschaft zudem ein Datenblatt der vorgesehenen Fenster ein. Demnach werden die Gläser eine Aussenreflexion von lediglich 14 % - 16 % aufweisen. Damit und mit den