Sie beantragte jedoch nicht den Bauabschlag, sondern empfahl einzig, das Projekt vor Erteilung der Baubewilligung bezüglich einiger Punkte zu überarbeiten. Die Beschwerdegegnerschaft stellte daraufhin der OLK je ein Muster der Fassade und der Solaranlage zur Verfügung und führte ihrer Stellungnahme vom 14. September 2019 aus, die Solaranlage werde aus entspiegelten Paneelen bestehen. Der rundumlaufende Dachrand sei zudem höher als die Anlage, weshalb diese nur dann einsehbar sei, wenn der Blickpunkt oberhalb der Fassade liege.