g) Die OLK führte im Bericht vom 19. August 2019 nachvollziehbar und in Übereinstimmung mit dem A.________ Stiftung aus, das Gebäudevolumen und die Dachform würden zu keiner Beeinträchtigung der Quartierstruktur führen. Die BVD hat keine Veranlassung, von dieser nachvollziehbaren Einschätzung abzuweichen. Vorbehalte brachte die OLK einzig betreffend die Fernwirkung die Seeseite an. Sie beantragte jedoch nicht den Bauabschlag, sondern empfahl einzig, das Projekt vor Erteilung der Baubewilligung bezüglich einiger Punkte zu überarbeiten.