f) Die Beschwerdegegnerschaft machte im Anschluss an die Beurteilung der OLK mit Eingabe vom 24. September 2019 u.a. nähere Angaben zu den Reflexionen der Solaranlage. Zudem wies sie darauf hin, dass je ein Muster der Fassade und der Solaranlage im Architekturbüro einsehbar sei. Die OLK nahm daraufhin eine Begutachtung der Muster vor. In ihrer Stellungnahme vom 7. November 2019 führte die OLK ergänzend aus, sie begrüsse die Bemühungen um eine minimale Reflexion der Solaranlage. Die Muster würden in dieser Form akzeptiert. Im Übrigen würde sie jedoch an ihren Bemerkungen zur architektonischen Gestaltung im Bericht vom 19. August 2019 festhalten.