Deshalb seien folgende Punkte der architektonischkonstruktiven Gestaltung zu verbessern: - Die Solaranlage werde von weitem sichtbar sein und könne nur bewilligt werden, wenn sie nicht reflektiere. - Der Glasanteil an der Seefassade sei sehr hoch und sollte insbesondere auch im Zusammenhang mit den Solaranlagen überprüft werden, damit nicht ein insgesamt zu stark reflektierendes Gebäudevolumen entstehe. - In diesem Zusammenhang sei auch die Schallschutzwand in Glas auf ihre Wirksamkeit und ihre Gestaltung hin zu überprüfen. - Die Gestaltung der Aussenbereiche verlange nach einer Überarbeitung.