Grundsätzlich würden sich das Gebäudevolumen und die Dachform in die bestehende Situation eingliedern und das Projekt führe bezüglich einer einheitlichen Gesamtwirkung zu keiner Beeinträchtigung. Eine solche sei jedoch in der Fernwirkung vom See aus zu erwarten. Deshalb seien folgende Punkte der architektonischkonstruktiven Gestaltung zu verbessern: - Die Solaranlage werde von weitem sichtbar sein und könne nur bewilligt werden, wenn sie nicht reflektiere. - Der Glasanteil an der Seefassade sei sehr hoch und sollte insbesondere auch im Zusammenhang mit den Solaranlagen überprüft werden, damit nicht ein insgesamt zu stark reflektierendes Gebäudevolumen entstehe.