d) Die Vorinstanz unterbreitete der A.________ Stiftung das Vorhaben zur Beurteilung. Dieses lehnte das Projekt im Rahmen einer Voranfrage zunächst ab42, weshalb die Bauherrschaft entsprechende Anpassungen vorgenommen hat. Zum anschliessend definitiv eingereichten Projekt äusserte sich die A.________ Stiftung zustimmend: Es sei eine klare Architektursprache erkennbar. Die Fassadenverkleidung aus Holz werde begrüsst. Die Terrassen würden die ruhige Gesamterscheinung unterstützen. Die Solaranlage solle möglichst aus matten und nicht glänzenden Materialien gewählt werden. Die Absicht einer schonenden Integration in die Uferlandschaft sei erkennbar.