Dieses Risiko trägt die Eigentümerschaft und lässt angesichts der vorliegenden Umstände nicht auf eine Umgehung des Zweitwohnungsgesetzes schliessen.37 Das Argument der Beschwerdeführerin, in Biel mangle es an geeigneten Arbeitsstellen, um ein für den Mietpreis entsprechend hohes Einkommen zu generieren, ist in dieser Pauschalität ebenfalls nicht geeignet, Zweifel am Bestehen eines Erstwohnungsmarkts zu wecken. Die Gemeinde konnte überdies den Leerwohnungsbestand seit 2015 verringern. In den Jahren 2016 und 2017 lag der Bestand sogar unter dem schweizerischen Durchschnitt.38