Auch die mit den örtlichen Verhältnissen vertraute Vorinstanz bejahte mit Verweis auf die hervorragende Aussicht auf den Bielersee und die zentrale Lage einen entsprechenden Erstwohnungsmarkt. Sollte sich der (Miet-)Preis dennoch als zu hoch erweisen, bedeutet dies lediglich, dass die Wohnungen allenfalls verlustbringend verkauft oder vermietet werden müssen. Dieses Risiko trägt die Eigentümerschaft und lässt angesichts der vorliegenden Umstände nicht auf eine Umgehung des Zweitwohnungsgesetzes schliessen.37