Erstwohnungsnutzung. Dies gilt umso mehr, als dem Lärm der nahegelegenen Erschliessungsanlagen mit einer Lärmschutzwand begegnet werden soll. Die Grundfläche der beiden Duplexwohnungen beträgt rund 159 m2 und 148 m2 (ohne Balkon und Technikraum).36 Beide Wohnungen verfügen jeweils über einen geräumigen Eingangsbereich, einen grosszügigen Wohn-, Ess- und Kochraum sowie über zweckmässige Zimmer. Sie weisen damit eine für die täglichen Wohnbedürfnisse nachvollziehbare und geeignete Konzeption auf. Die Baukosten betragen rund 2.2 Millionen Franken und der Mietpreis soll sich gemäss den Angaben der Beschwerdegegnerschaft im Rahmen von rund Fr. 3'500.-- bewegen.