e) Die Bauparzelle liegt im Gebiet Tüscherz-Alfermée. Sie befindet sich in unmittelbarer Nähe zur M.________strasse und zum Bahnhof. Die geplanten Wohnungen sind damit ganzjährig gut erschlossen. Die Stadt Biel ist sowohl mit dem Auto als auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in kurzer Zeit erreichbar. Die Wohnungen bieten überdies entsprechend den unbestrittenen Feststellungen der Vorinstanz eine sehr gute Aussicht auf den See.35 Anders als die Beschwerdeführerin vorbringt, spricht die Lage damit gerade nicht gegen eine