42 A aGBR). Das Grundbuchamt Seeland wird im angefochtenen Entscheid zudem angewiesen, auf der Parzelle Tüscherz-Alfermée Grundbuchblatt Nr. K.________ die Anmerkung «Erstwohnung oder einer Erstwohnung gleichgestellte Wohnung nach Art. 7 Abs. 1 Bst. a ZWG» als Zweckentfremdungsverbot einzutragen. Bei einer Stockwerkeigentumsbegründung oder einer Abparzellierung sei diese Anmerkung auf die jeweiligen Stockwerkeinheiten bzw. Parzellen zu übertragen.