So sei nicht nachgewiesen, dass es in der Region genügend hochkarätige Stellen mit einem entsprechenden Salär gebe, um solch teure Wohnungen überhaupt finanzieren zu können. Auch die geografische Nähe zur Stadt sei nicht entscheidend, da dieses Kriterium bei zahlreichen anderen Wohnungen ebenfalls herangezogen werden könnte. Die Wohnungen würden sich 25 Vgl. Beilage 3 zur Beschwerdeantwort der Beschwerdegegnerschaft vom 31. Mai 2019 26 Zaugg/Ludwig, a.a.O. (4. Aufl.), Art. 34 N 19 27 Vgl. die Eingangsstempel der Baueingabeunterlagen 28 Gesamtbauentscheid vom 28. März 2019, Ziff. 4.1.1., 5. Lemma