a) Die Beschwerdeführerin bringt weiter vor, bei den geplanten Wohnungen handle es sich entgegen den Ausführungen der Bauherrschaft nicht um Erst-, sondern um Zweitwohnungen. Konkrete Bewohnerinnen und Bewohner für die geplanten Wohnungen seien nicht bekannt. Die Bausumme betrage zudem rund 2.2 Millionen Franken, weshalb ein sehr hoher Mietpreis verlangt werden müsste. Der Bedarf für eine solche hochpreisige Wohnung in Twann-Tüscherz sei nicht vorhanden. So sei nicht nachgewiesen, dass es in der Region genügend hochkarätige Stellen mit einem entsprechenden Salär gebe, um solch teure Wohnungen überhaupt finanzieren zu können.