Weiter ist ersichtlich, dass die Mauerkrone im Süden der Parzelle begrünt werden soll. Anlagen sind keine vorgesehen. Aus den Akten ergibt sich damit mit hinreichender Klarheit, wie sich die Bauherrschaft die Umgebungsgestaltung vorstellt. Die formellen Vorschriften zur Umgebungsgestaltung sind eingehalten. 7. Zweitwohnung