c) Die Bauherrschaft reichte am 23. November 2018 zusammen mit dem Baugesuch und den zugehörigen Plänen auch den Plan Nr. 0147.D01 «Werkleitungs-/ Umgebungsplan Baueingabe» im Massstab 1:100 bei der Gemeinde ein.27 Der Plan ist von der Baubewilligung vom 28. März 2018 mitumfasst und wurde von der Vorinstanz entsprechend gestempelt.28 Ihm lässt sich entnehmen, dass auf der freien Fläche der Bauparzelle Gras gepflanzt werden soll. Die abgebildeten Längsstreifen auf der Grasfläche stellen Reben dar, wie aus den Eingaben der Beschwerdegegnerschaft im Beschwerdeverfahren hervorgeht. Weiter ist ersichtlich, dass die Mauerkrone im Süden der Parzelle begrünt werden soll.