Grundbuchblatt Nr. Q.________. Nur wenn der Kran keine Last habe und sich im sog. Freischaltmodus befinde, müsse er sich je nach Windrichtung von selbst um die eigene Achse und damit auch über das Grundstück der Beschwerdeführerin schwenken können. Dieser Freischaltmodus sei aus Sicherheitsgründen vorgesehen und würde bei jedem Kran so gehandhabt. c) Bauvorhaben dürfen nur bewilligt werden, wenn das Baugrundstück genügend erschlossen ist (Art. 7 Abs. 1 BauG). Dies setzt auch eine genügende Baustellenerschliessung voraus.13 Indem die Beschwerdeführerin den Standort des für die Bauarbeiten notwendigen Krans bemängelt, macht sie also sinngemäss eine ungenügende Erschliessung geltend.