b) Die Beschwerdegegnerschaft bringt dagegen vor, das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und die Kantonspolizei Bern hätten dem Standort des Krans zugestimmt. Der Kran und auch die Lastwagen würden auf der Parzelle Tüscherz-Alfermée Grundbuchblatt Nr. L.________ stehen. Die Gemeinde als Grundeigentümerin dieser Parzelle habe für die Benützung des öffentlichen Grunds eine Bewilligung erteilt. Der Kran bewege sich unter Last zudem nur innerhalb eines begrenzten Sektors und schwenke nur über das zu überbauende Grundstück sowie über die Parzelle Tüscherz-Alfermée Grundbuchblatt Nr.