Die stellvertretende Regierungsstatthalterin Biel/Bienne hat überdies während des Beschwerdeverfahrens eine Kopie des angefochtenen Entscheids vom 28. März 2019 unterzeichnet und dem Rechtsamt eingereicht. In der vom a.o. stellvertretenden Regierungsstatthalter Biel/Bienne unterschriebenen Vernehmlassung vom 3. Juni 2019 beantragt die Vorinstanz zudem die Abweisung der Beschwerde. Die Haltung der Vorinstanz ist damit klar und die allfällige, mangelhafte Unterzeichnung wurde nachträglich geheilt.